Anhand des Autorenverzeichnisses oder der Online Datenbank des Bundesverbandes wählen Sie eine Autorin/einen Autor aus. Es können aber auch ein SchriftstellerInnen sein, die nicht im Verzeichnis aufgeführt sind.
Sie als Mitveranstalter setzen sich mit uns in Verbindung mit der Bitte, den von Ihnen gewünschten Autor zu einem von Ihnen vorgeschlagenen Termin zu vermitteln.
Die Geschäftsstelle vereinbart in Rücksprache mit dem Autor und Ihnen den Veranstaltungstermin.
Mitveranstalter und Autor erhalten eine Terminbestätigung per Mail. Der Mitveranstalter erhält später eine Vereinbarung und eine Rechnung.
Der Name und einige Bücher der AutorInnen sollten den SchülerInnen bekannt gemacht werden. Ob vorher ein Werk gelesen werden kann, müsste abgesprochen werden.
Die Veranstaltung besteht in der Regel aus Lesung und Werkstattgespräch. Zur Verfügung stehen ca. 60 bis 90 Minuten. Bitte beachten Sie: Eine Gruppenstärke von ca. 55 ZuhörerInnen sollte nicht überschritten werden. Dies ist Bestandteil der Vereinbarung sowohl zwischen FBK und örtlichem Veranstalter als auch zwischen FBK und Schriftsteller.
Je kleiner die Gruppe, um so effektiver die Veranstaltung.
Bitte beachten: Unter der Rubrik „Hinweise“ werden bei den meisten Autoren/innen in der Datenbank spezielle Möglichkeiten/Vorgaben für den Ablauf der Lesung (Thema, Zeit, Größe oder Gruppe etc.) beschrieben. Buchverkäufe der Autoren an den Schulen sind nicht gestattet. Ein Büchertisch der örtlichen Buchhandlung ist empfehlenswert.
Keine Frage - Lesungen an Schulen werden von SchülerInnen und LehrerInnen nachbereitet. Um den auftretenden Lesehunger zu stillen, stehen Buchhandlung und Bibliotheken mit Rat und Tat zur Verfügung. Der Geschäftsstelle des FBK sollte zudem kurz über die stattgefundene Lesung berichtet werden. (Leseprotokoll)
Der FBK rechnet die anfallenden Kosten mit dem Autor ab. Sie als Mitveranstalter entrichten keine Zahlungen an den Autor! Die Vereinbarung und Zahlung von Zusatzhonoraren ist nicht zulässig.
Autoren- und Illustratorenduos erhalten in der Regel nur einen Honorarsatz. Bitte diesen Punkt rechtzeitig bei der Vereinbarung der Veranstaltung mit unserer Geschäftsstelle klären.
AutorenInnen, die sich selbst den Schulen vorschlagen, insbesondere mit dem Hinweis, dass die Schulen die Kostenerstattung durch den Friedrich-Bödecker-Kreis erhalten können, sind von der Vermittlung und Finanzierung ausgeschlossen.
Alle vermittelten AutorenInnen sind automatisch für die An- und Abreise und die Dauer der Lesung über den Friedrich-Bödecker-Kreis unfallversichert.